Akupunktur ist eine der beliebtesten alternativen Heilmethoden in Deutschland. Doch viele Patienten fragen sich: „Wird Akupunktur von der Krankenkasse übernommen?“ Die Antwort ist: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann gesetzliche Krankenkassen Akupunktur bezahlen, welche Leistungen private Krankenkassen übernehmen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, falls Sie die Behandlung selbst zahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Akupunktur nur bei bestimmten Diagnosen, die in den Leitlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt sind.
Wichtig: Die Behandlung muss von einem qualifizierten Arzt mit Akupunktur-Zertifikat durchgeführt werden. In der Regel bezahlt die Krankenkasse bis zu 10 Sitzungen.
💡 Tipp: Manche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen für Naturheilverfahren an. Ein Anruf lohnt sich!
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Akupunktur oft umfassender – je nach gewähltem Tarif.
Vor der Behandlung sollten Privatversicherte:
💡 Extra-Tipp: Wer eine private Zusatzversicherung für Naturheilverfahren hat, kann sich Akupunktur auch als gesetzlich Versicherter erstatten lassen.
Falls die Krankenkasse Akupunktur nicht übernimmt, müssen Patienten die Kosten selbst tragen.
Die genauen Kosten hängen ab von:
Ja! Medizinische Akupunktur kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Voraussetzungen:
💡 Tipp: Alle Rechnungen sammeln und beim Steuerberater nachfragen!
Akupunktur kann eine effektive, natürliche und schmerzfreie Alternative zu Medikamenten sein. Besonders bei Schmerzen, Stress und funktionellen Beschwerden berichten viele Patienten von deutlicher Besserung.
Akupunktur kann eine sinnvolle Alternative zu klassischen Schmerzmitteln sein. Wer nicht in die GKV-Regelungen fällt, kann über eine private Zusatzversicherung oder eine steuerliche Absetzung nachdenken.
Sie möchten wissen, ob Akupunktur für Ihre Beschwerden geeignet ist? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!