Wird Osteopathie von der Krankenkasse übernommen? Das sollten Sie wissen.

"Die Nachfrage nach ganzheitlichen Behandlungsmethoden wächst – besonders Osteopathie ist so gefragt wie nie." Doch viele Patientinnen und Patienten stellen sich die gleiche Frage: „Zahlt meine Krankenkasse die Behandlung?“

Die kurze Antwort: Manchmal. Die ausführliche Antwort hängt davon ab, bei welcher Kasse Sie versichert sind, ob es sich um eine gesetzliche oder private Versicherung handelt – und ob Sie sich in einer Privatpraxis behandeln lassen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wer die Kosten für Osteopathie übernimmt
  • Welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen
  • Und warum wir als Privatpraxis nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können

Osteopathie – kurz erklärt

Osteopathie ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode, die den Körper als Einheit betrachtet. Ziel ist es, durch manuelle Techniken Blockaden zu lösen, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Funktionseinschränkungen zu behandeln – oft dort, wo klassische Verfahren an ihre Grenzen stoßen.

Typische Einsatzgebiete sind:

  • Rückenschmerzen
  • Gelenkbeschwerden
  • Verdauungsprobleme
  • Kopfschmerzen und Migräne
  • stressbedingte Symptome

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten?

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Die Behandlung muss von einem Arzt oder Heilpraktiker mit osteopathischer Zusatzausbildung durchgeführt werden
  • Es ist oft ein Privatrezept oder eine ärztliche Empfehlung erforderlich
  • Die Behandlung muss von einer zugelassenen Kassenpraxis erbracht werden

Achtung:
Wir sind eine Privatpraxis. Das bedeutet: Wir rechnen nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie die Rechnung zwar privat einreichen, eine Erstattung ist aber nicht garantiert.

Unser Tipp: Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und in welcher Höhe sie osteopathische Behandlungen bezuschusst. Eine Übersicht bietet z. B. osteokompass.de

Wie sieht es bei privaten Krankenkassen aus?

Private Krankenversicherungen (PKV) sowie private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen Osteopathie deutlich häufiger – oft vollständig oder zu großen Teilen. Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Deshalb gilt auch hier:

  • Reichen Sie vor der ersten Behandlung eine Kostenaufstellung oder Anfrage bei Ihrer Versicherung ein
  • Klären Sie ab, ob die Behandlung über das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) oder GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden kann

Was kostet eine osteopathische Behandlung bei uns?

In unserer Privatpraxis in Bad Driburg richtet sich der Preis nach Umfang und Dauer der Behandlung.

  • Erstbehandlung inkl. Anamnese und Untersuchung: ab ca. 90 €
  • Folgebehandlung: ab ca. 70 €

Sie erhalten eine transparente, nachvollziehbare Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen können.

Fazit: Eigeninitiative lohnt sich

Die Osteopathie wird zunehmend von Krankenkassen anerkannt – aber längst nicht flächendeckend. Wer gesetzlich versichert ist, muss in der Regel einen Teil selbst übernehmen oder die komplette Behandlung privat zahlen.

Wir als Privatpraxis bieten Ihnen eine individuell abgestimmte, qualitativ hochwertige osteopathische Behandlung. Wenn Sie Fragen zur Erstattung oder Abrechnung haben, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten.

Jetzt Termin vereinbaren und ganzheitlich behandeln lassen!